Bundestagswahl 2025: Jetzt Briefwahl beantragen!
Alle Hinweise und Fristen auf einen Blick.
Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt. Zwischen 08.00 und 18.00 Uhr können Sie an diesem Tag dann in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie am 23. Februar nicht in Hamburg sind oder wenn Sie es aus anderen Gründen nicht persönlich ins Wahllokal gehen können, haben Sie auch die Möglichkeit, unkompliziert per Brief zu wählen.
Ab sofort können Sie dazu Ihre Briefwahlunterlagen schnell und kostenlos beantragen. Sie bekommen den Stimmzettel und einen Umschlag für die kostenlose Rücksendung dann ab dem 7. Februar nach Hause oder an eine andere von Ihnen bevorzugte Adresse geschickt. Dann können Sie dort in Ruhe wählen und müssen nur daran denken, den ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig vor dem 23. Februar wieder in die Post zu geben.
So können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen:
- Online: Ganz schnell und einfach geht es über das Online-Portal.
- Per Post oder E-Mail: Adressat ist die für Sie zuständige Wahldienststelle. Von dieser erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Sobald die Wahldienststellen geöffnet sind, können Sie zudem hier durch Eingabe Ihrer Meldeadresse unkompliziert herausfinden, welche Stelle für Sie zuständig ist. Diese können Sie dann postalisch oder auch per E-Mail kontaktieren.
- Persönlich: Nach Vorliegen der Stimmzettel ist zusätzlich eine persönliche Beantragung mit Personalausweis oder Reisepass bei Ihrer Wahldienststelle möglich. Vor Ort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Diese Angaben sind dabei nötig:
- Familienname, Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung)
- sowie ggf. eine abweichende Versandanschrift, sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen.
Diese Hinweise und Fristen sind zu beachten:
- Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025. Ein Versand ins Ausland ist möglich. Bitte beachten Sie hierbei die längeren Postlaufzeiten.
- Die Frist zur Beantragung der Briefwahl endet am 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr. Online ist die Beantragung bis zum 18. Februar möglich. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um Verzögerungen durch den Postversand zu vermeiden.
- Die Rücksendung der Wahlunterlagen sollte angesichts der kurzen Fristen sehr bald nach dem Erhalt der Wahlunterlagen erfolgen. Die Unterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt wird.
- Wenn es schon zu spät für den Postweg ist: Kein Problem! Sie können den Wahlbrief am Wahltag bis 18:00 Uhr auch persönlich direkt bei der angegebenen Stelle abgeben.
Hier finden Sie alle Informationen auf der Seite der Stadt Hamburg. Alle Informationen zur Beantragung der Briefwahl für die Bürgerschaftswahl am 2. März finden Sie hier.